ANADOLU EFES BIRACILIK VE MALT SANAYİİ A.Ş. (Mitteilung zu Transaktionen der Generalversammlung)
Zusammenfassende Informationen Außerordentliche Generalversammlung von Anadolu Efes
Ist die Beschreibung ein Update? NEIN
Ist die Erklärung korrigiert? NEIN
Handelt es sich bei der Offenlegung um eine aufgeschobene Offenlegung? NEIN
Aufruf zur Generalversammlung
Art der Generalversammlung Außerordentliche Generalversammlung
Entscheidungsdatum 16.06.2020
Datum der Generalversammlung 09.07.2020
Generalversammlungszeit 14:00
Frist für die Teilnahme als Aktionär an der GV 08.07.2020
Land Türkei
Stadt ISTANBUL
Bezirk UMRANİYE
Adresse Fatih Sultan Mehmet Mahallesi Balkan Caddesi No:58 Buyaka E Blok Floor:1 34771 Umraniye / Istanbul
Tagesordnungspunkte
1 – Eröffnung und Schaffung des Sitzungspräsidiums,
2 – Information der Generalversammlung über das im Amtsblatt vom 17.05.2020 veröffentlichte Kommuniqué des Handelsministeriums zur Regelung der Ausnahmen von der Gewinnausschüttungsbeschränkung und Diskussion, Genehmigung, Ablehnung oder Änderung des Vorschlags des Verwaltungsrats Gewinnverteilung,
3 – Schließen
Rechteausübungsprozesse in der Agenda
Dividendenausschüttung
Dokumente zur Einladung zur Generalversammlung
ANHANG: 1 Informationsdokument.pdf – Informationsdokument zur Generalversammlung
ANHANG: 2 Meeting Agenda.pdf – Sonstiges Dokument zur Einladung zur Generalversammlung
ANHANG: 3 Vekaletname.pdf – Sonstiges Dokument zur Einladung zur Generalversammlung
ANHANG: 4 Informationsformular für Anleger.pdf – Sonstiges Dokument zur Einladung zur Generalversammlung
ANHANG: 5 Informationsdokument zur außerordentlichen Generalversammlung.pdf – Informationsdokument zur Generalversammlung
ANHANG: 6 Agenda.pdf – Sonstiges Dokument zur Aufforderung zur Generalversammlung
ANHANG: 7 Proxy.pdf – Sonstiges Dokument zur Einladung zur Generalversammlung
ANHANG: 8 Informationsformular für Anleger.pdf – Sonstiges Dokument zur Einladung zur Generalversammlung
Anmerkungen
Gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft für das Jahr 2019 vom 28.04.2020, wie wir der Öffentlichkeit mit unserer Mitteilung über wesentliche Ereignisse vom selben Datum mitgeteilt haben, wurde der Gewinnverwendungsvorschlag unseres Verwaltungsrats vom 27.02.2020 abgelehnt der ordentlichen Generalversammlung 2019 aufgrund der durch das Gesetz Nr. auferlegten Gewinnausschüttungsbeschränkung beschlossen, in keiner Weise Gewinne auszuschütten.
Dann gemäß Artikel 5/(1)-(c) des Kommuniqués, das vom Handelsministerium im Amtsblatt vom 17.05.2020 unter der Nummer 31130 veröffentlicht wurde und die Ausnahmen von der Gewinnausschüttungsbeschränkung regelt, Dividendenausschüttung an die Aktionäre deren Schulden bis zum 30.09.2020 fällig werden.
In diesem Zusammenhang fand je nach Stellungnahme des Handelsministeriums am Donnerstag, den 09.07.2020 um 14:00 Uhr die außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre mit der folgenden Tagesordnung statt, um den Vorschlag unseres Verwaltungsrats für die zu erörtern Dividendenausschüttung in Höhe von 1.050.394.736,56 TL, die vollständig aus freien Rücklagen zu decken ist Es wurde beschlossen, dass die Versammlung unter der Adresse „Fatih Sultan Mehmet Mahallesi Balkan Caddesi No:58 Buyaka E Blok Kat:1 34771 Ümraniye / Istanbul“ abgehalten wird Durchführung aller erforderlichen Transaktionen gemäß dem türkischen Handelsgesetzbuch, der Satzung und anderen relevanten Gesetzen, um die oben genannte Versammlung abzuhalten und abzuschließen.
Der Dividendenausschüttungsvorschlag des Verwaltungsrats und die Informationshinweise zur Tagesordnung werden unseren Aktionären 21 Tage vor der Versammlung an unserem Firmensitz und auf der Website www.anadoluefes.com zur Einsichtnahme aufgelegt.
Wenn es andererseits auf der abzuhaltenden außerordentlichen Generalversammlung genehmigt wird,
Das Recht aller unserer Aktionäre, Dividenden aus der auszuschüttenden Dividende zu erhalten, wird ab dem Datum der Dividendenausschüttung vorbehalten. Zahlungen zur Gewinnausschüttung erfolgen gemäß Artikel 5/(1)-(c) des jeweiligen Kommuniqués unter den folgenden Bedingungen:
Das Bestehen von Schulden aus Darlehens-/Projektfinanzierungsverträgen, die unseren Gesellschaftern gehören und bis zum 30.09.2020 fällig werden und die von unseren Gesellschaftern zum vereinbarten Gewinnausschüttungstermin noch nicht beglichen sind, ist durch eine genehmigte Urkunde nachzuweisen gemäß dem entsprechenden Kommuniqué. Dividendenzahlungen erfolgen ab dem 14.07.2020 in bar, ausschließlich zur Verwendung durch unsere Aktionäre zur Begleichung dieser Verbindlichkeiten und nicht zur Überschreitung der nachweisbaren Verbindlichkeiten. Dividendenzahlungen an andere Aktionäre, die ihre Fälligkeit nicht vor dem 30.09.2020 aufgrund eines Darlehens-/Projektfinanzierungsvertrags bescheinigen, erfolgen ab dem 01.10.2020, wiederum wie unten angegeben und wenn die gesetzliche Frist nicht verlängert wird.
1. Für unsere Aktionäre, die ihre Dividende ab dem 14.07.2020 einziehen wollen, gemäß Artikel 6/(1)-c des entsprechenden Kommuniqués: „Sie wird bis zum 30.09.2020 fällig und wurde bis zum 30.09.2020 noch nicht ausgezahlt dem vereinbarten Datum der Gewinnausschüttung“. Unser Unternehmen „Fatih Sultan Mehmet Mahallesi Balkan Caddesi No:58 Buyaka E Blok 34771 Ümraniye/Istanbul“ Adresse „Anadolu Efes Biracılık ve Malt Sanayii A. Investor Relations Department“ im Namen des „Investor Information Form“ , die die notwendigen Informationen enthalten, um Zahlungen an sie zu leisten, und den „Kontobericht“, der von den zwischengeschalteten Institutionen aus der Anwendung des zentralen Dematerialsystems zu erhalten ist, damit sie am 02.07.2020 persönlich zugestellt oder per eingetragenem Sitz gesendet werden können .gegebene Zeit bis zum Ende der Uhr. Verzögerungen bei der Post werden nicht berücksichtigt und die Dokumente, die nach dem 02.07.2020 bei uns eingehen, werden nicht bearbeitet. Wir bitten unsere geschätzten Partner um die nötige Sensibilität bei der fristgerechten Einreichung ihrer Unterlagen.
2. Wird der Dividendenausschüttungsvorschlag von der außerordentlichen Hauptversammlung genehmigt, steht die ab dem 14.07.2020 zu leistende Dividendenzahlung unter dem Vorbehalt, dass die Aktionäre zur Erfüllung fällig werdender Verpflichtungen gemäß § 5/(1 )-c des entsprechenden Kommuniqués. Daher sind diese Dividenden bei der Erfüllung der bis zum 30.09.2020 fällig werdenden Schuldbeträge der Darlehens- und Projektfinanzierungsverträge zu verwenden, unabhängig vom Geburtsdatum der unter das Kommuniqué fallenden Schulden, und den diesbezüglichen Verantwortlichkeiten an die Aktionäre selbst.
3. Ab dem Datum der Dividendenausschüttung sind die Dividenden, die den Aktien entsprechen, auf die sie zum Datum der Dividendenausschüttung Anspruch haben, neu für unsere Aktionäre, die nicht in der Lage sind, die von der Bank/der zuständigen Institution genehmigten Kopien der Rückzahlung zu bescheinigen Plantabellen zu den jeweiligen Darlehens- bzw. Projektfinanzierungsverträgen bis zum Ende der Arbeitszeit am 02.07.Falls keine Fristverlängerung eintritt, erfolgt die Auszahlung ab dem 01.10.2020. Für diese aufgeschobenen Zahlungen fallen gemäß Artikel 4/(3) des entsprechenden Kommuniqués keine Zinsen an.
4. Im Rahmen der von der Hauptversammlung beschlossenen Gewinnausschüttung werden die Ausschüttungen an unsere Aktionäre, die ihre Darlehensschuld zum 14.07.2020 nachgewiesen haben, nur auf die Höhe der bis zum 30.09.2020 zu erfüllenden Verpflichtung begrenzt Auch wenn der ihrem Anteil entsprechende Dividendenbetrag höher ist, verschiebt sich der die im Rahmen der jeweiligen Mitteilung dokumentierte Darlehensschuld übersteigende Teil auf den 01.10.2020, sofern nicht eine erneute Nachfrist gezahlt wird. Für diese aufgeschobenen Zahlungen fallen gemäß Artikel 4/(3) des entsprechenden Kommuniqués keine Zinsen an.
http://www.kap.org.tr/tr/Bildirim/851454
BIST