ÇİMENTAŞ İZMİR CEMENT FACTORY TAŞ. (Materialoffenlegung (Allgemein))
Verbundene Unternehmen[]
Verwandte Fonds[]
Türkisch
Offenlegung von Ausnahmen (öffentlich)
Ist die Erklärung ein Update?
Ja)
Ist die Erklärung eine Korrektur?
NEIN
Datum der letzten Stellungnahme zum Thema
11.04.2019
Handelt es sich bei der Offenlegung um eine aufgeschobene Offenlegung?
NEIN
Benachrichtigungsinhalt
Beschreibungen
Die Entscheidung des 7. Verwaltungsgerichts von Ankara mit der Entscheidung Nr. 2018/1858 K. und unter anderem die Entscheidung des CMB vom 02.09.2014 mit der Nummer 286-8709 wurde teilweise aufgehoben, und insgesamt 101.811.908, was behauptet wird der CMB entstanden sein, wurde die Entscheidung, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die 00-TL-Finanzierungskosten spätestens innerhalb von 3 Monaten an das Unternehmen zurückzuzahlen, aufgehoben. Als Ergebnis der von der Gesellschaft gegen die negativen Aspekte der Entscheidung eingelegten Berufung mit der Entscheidung Nr. 2019/2199E., 2020/524 K., die von der 8. Verwaltungskanzlei des Regionalen Verwaltungsgerichts Ankara erteilt wurde, stellte die Gesellschaft einen Berufungsantrag abgelehnt und die Entscheidung des 7. Verwaltungsgerichtshofs von Ankara für nichtig erklärt.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass gegen die oben genannte Entscheidung Berufung eingelegt wird.
Die Entwicklungen, die sich im Prozess zu dem Thema ergeben werden, werden auch mit der Öffentlichkeit geteilt.
http://www.kap.org.tr/tr/Bildirim/851295
BIST