Der von Abgeordneten der AK-Partei unterzeichnete Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs wurde auf der Generalversammlung der Großen Türkischen Nationalversammlung angenommen.

Das Gesetz ändert den Abschnitt „Fusion oder Übernahme“ des Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs und ersetzt den „Test der beherrschenden Stellung“ durch den Test der „erheblichen Verringerung des wirksamen Wettbewerbs“, der im Recht der Europäischen Union (EU) angewendet wird.

Danach ist der Zusammenschluss eines oder mehrerer Unternehmen, insbesondere zur Begründung einer marktbeherrschenden Stellung oder zur Verstärkung einer bestehenden marktbeherrschenden Stellung, in einer Weise, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs auf einem beliebigen Markt für Waren oder Dienstleistungen ganz oder teilweise führt des Landes oder eines Unternehmens oder Es ist für eine Person rechtswidrig und verboten, das Vermögen eines anderen Unternehmens oder alle Gesellschaftsanteile oder einen Teil davon oder die Mittel zu übernehmen, die ihr das Recht geben, ein Recht darauf zu haben die Geschäftsführung, außer im Fall des Erwerbs durch Erbschaft.

Wenn die Wettbewerbsbehörde auf Mitteilung, Beschwerde oder Aufforderung des Handelsministeriums oder von Amts wegen feststellt, dass die Artikel „Vereinbarungen, aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen und Entscheidungen zur Beschränkung des Wettbewerbs“, „Missbrauch einer beherrschenden Stellung“, „Fusion oder Übernahme“ des Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs verletzt werden, die relevanten In seiner endgültigen Entscheidung teilt es den Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen mit, welche Verhaltensweisen zur Herstellung von Wettbewerb einzuhalten oder zu unterlassen sind, und die strukturellen Maßnahmen wie die Übertragung bestimmter Aktivitäten oder Gesellschaftsanteile oder Vermögenswerte von Unternehmen.

Verhaltens- und Strukturmaßnahmen stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Verstoß und sind erforderlich, um den Verstoß wirksam zu beenden. Strukturelle Maßnahmen werden nur dann ergriffen, wenn die zuvor eingeleiteten Verhaltensmaßnahmen keine Ergebnisse gebracht haben. Wird durch die rechtskräftigen Entscheidungen festgestellt, dass die Verhaltensmaßnahmen nicht zu Ergebnissen geführt haben, wird dem Unternehmen oder den Unternehmensvereinigungen eine Frist von mindestens 6 Monaten eingeräumt, um der Strukturmaßnahme nachzukommen.

Mit der Verordnung wird der Anwendungsbereich der Vor-Ort-Prüfstelle, die gerade bei der Aufdeckung von Kartellen von entscheidender Bedeutung ist, weiter präzisiert. Inspektionen vor Ort; „Sie können die Bücher, alle Arten von Daten und Dokumenten, die in physischen und elektronischen Medien und Informationssystemen aufbewahrt werden, einsehen und Kopien und physische Proben davon nehmen.“

Die Zahl der Vizepräsidenten der Wettbewerbsbehörde wird von zwei auf drei erhöht.

Im Einklang mit der Aufhebungsentscheidung des Verfassungsgerichtshofs mit dem Gesetz werden die Grundregeln bezüglich der Personalkadertitel, Personalränge und Nummern der Wettbewerbsbehörde klar geregelt.

Nicht untersuchungspflichtig

Anhand von Kriterien wie Marktanteil und Umsatz untersucht die Wettbewerbsbehörde Entscheidungen und Handlungen von Vereinbarungen, aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen und Unternehmensvereinigungen, die den Wettbewerb auf dem Markt nicht erheblich einschränken, mit Ausnahme von eindeutigen und schwerwiegenden Verstößen wie Preisabsprachen, Regionen oder Kundenzuordnung und Lieferbeschränkung. Damit sollen die Ressourcen der Institution vorrangig auf schwerwiegendere Verstöße gelenkt werden.

Mit der Verordnung wurden die in der EU-Gesetzgebung enthaltenen Verpflichtungs- und Ausgleichsinstitutionen in das türkische Wettbewerbsrecht eingeführt.

Zur Beseitigung von Wettbewerbsproblemen, die während eines Ermittlungsverfahrens oder Ermittlungsverfahrens auftreten, kann eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens bzw. der Unternehmensvereinigungen abgegeben werden. Wenn der Ausschuss der Ansicht ist, dass Wettbewerbsprobleme durch solche Verpflichtungszusagen beseitigt werden können, kann er beschließen, keine Untersuchung einzuleiten oder die Untersuchung einzustellen, indem er diese Verpflichtungszusagen für die Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen verbindlich macht.

Bei klaren und groben Verstößen wie Preisabsprachen, Gebiets- oder Kundenzuordnungen oder Lieferbeschränkungen zwischen Wettbewerbern wird keine Verpflichtung übernommen.

Nachdem der Ausschuss eine Entscheidung getroffen hat, kann er eine erneute Untersuchung einleiten, wenn „sich ein Element, das die Grundlage für die Entscheidung bildet, grundlegend ändert“, „die Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen gegen ihre Zusagen handeln“, „die Entscheidung auf der Grundlage unvollständiger, unrichtiger oder irreführender Angaben der Parteien erfolgt“. .

Nach Einleitung der Untersuchung kann der Vorstand das Schlichtungsverfahren auf Antrag der betroffenen Parteien oder von Amts wegen unter Berücksichtigung der Verfahrensvorteile einleiten, die sich aus dem raschen Abschluss des Untersuchungsverfahrens und den Meinungsverschiedenheiten über das Bestehen oder den Umfang des Verfahrens ergeben Verstoß.

Bis zur Zustellung des Untersuchungsberichts kann der Vorstand mit den Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen, gegen die eine Untersuchung eingeleitet wurde und die das Vorliegen und den Umfang des Verstoßes akzeptieren, eine Einigung erzielen.

In diesem Rahmen wird der Vorstand den untersuchten Parteien eine bestimmte Frist einräumen, um einen Versöhnungstext vorzulegen, in dem sie das Vorliegen und den Umfang des Verstoßes akzeptieren. Nach Ablauf der Frist erfolgende Mitteilungen werden nicht berücksichtigt. Die Untersuchung wird mit einer endgültigen Entscheidung beendet, die die Feststellung des Verstoßes und eine Geldbuße umfasst.

Bis zu 25 Prozent Rabatt auf die Verwaltungsstrafe

Als Ergebnis des Vergleichsverfahrens können bis zu 25 Prozent Ermäßigung der Bußgelder beantragt werden.

Für den Fall, dass das Verfahren mit einer Versöhnung abgeschlossen wird, werden die Verwaltungsstrafe und die Probleme im Versöhnungstext nicht Gegenstand einer Klage der Parteien der Versöhnung sein.

Diejenigen, bei denen festgestellt wird, dass sie gegen das Gesetz verstoßen haben, werden benachrichtigt, um ihre schriftliche Verteidigung innerhalb von 30 Tagen beim Vorstand einzureichen. Diejenigen, die mit der Durchführung der Untersuchung gegen die Verteidigung der Parteien beauftragt sind, werden innerhalb von 15 Tagen eine zusätzliche schriftliche Stellungnahme einreichen, die allen Vorstandsmitgliedern und relevanten Parteien mitgeteilt wird. Die Parteien können innerhalb von 30 Tagen auf diese Stellungnahme antworten. Bei Vorliegen berechtigter Gründe können diese Fristen einmalig und höchstens einmal verlängert werden.

Das Geld, die Dokumente und alle Arten von Gütern der Institution werden als Staatseigentum betrachtet. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Vorstands sowie das Personal der Behörde gelten im Hinblick auf Straftaten, die aufgrund ihrer Pflichten gegen sie begangen wurden, als Amtsträger.

In Bezug auf die strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung des Vorsitzenden und der Mitglieder des Vorstands sowie des Personals der Institution wird der Artikel des Bankgesetzes, der Strafen regelt, entsprechend angewendet.

Anordnung der Personalkader

In der Wettbewerbsbehörde werden die Prüfungsspezialisten den Wettbewerbsexperten und die leitenden Koordinatoren und Berufskoordinatoren den leitenden Wettbewerbsexperten zugeordnet; Institutioneller Berater, Präsidentenberater, Verwaltungskoordinator, Manager, Forschungsspezialist, Presseberater, Systemanalytiker, Datenkommunikationsspezialist, Programmierer und Verwaltungsdienstspezialist, diejenigen, die in den Positionen von Verwaltungsdienstspezialisten sind, gelten als zum Personal ernannt von Forschern, und diejenigen, die im Stab des Werkstattchefs sind, werden mit ihren Personalabschlüssen als zum Fahrerstab ernannt betrachtet.

Die zum wissenschaftlichen Personal berufenen Personen werden den von der Einrichtung geforderten Aufgaben zugeordnet.

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