Zur Unterstützung des Inlandstourismus wurden die Ratenlaufzeiten erhöht. Das Handelsministerium hat die Verordnung über die im Einzelhandel anzuwendenden Grundsätze und Regeln geändert. Dementsprechend wurde die Ratenzahlungsdauer für Inlandsausgaben im Zusammenhang mit Fluggesellschaften, Reisebüros und Unterkünften von 12 Monaten auf 18 Monate erhöht.
Die Änderung ist mit heutiger Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.