KERVANSARAY YATIRIM HOLDİNG A.Ş. (Materialoffenlegung (Allgemein))

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Türkisch
Offenlegung von Ausnahmen (öffentlich)

Ist die Erklärung ein Update?
NEIN
Ist die Erklärung eine Korrektur?
NEIN
Datum der letzten Stellungnahme zum Thema
03.04.2020
Handelt es sich bei der Offenlegung um eine aufgeschobene Offenlegung?
NEIN
Benachrichtigungsinhalt

Beschreibungen

Im Rahmen der Schuldenbereinigungsvereinbarung vom 3. April 2020, die die Grundlage für unsere wesentliche Offenlegung vom 3. April 2020 bildet, wurde mit dem Gläubiger Tevfik Orhan Özsaracoğlu vereinbart, dass die Schulden unseres Unternehmens in Höhe von 94.837.843,17 TL, wird mit einem Abschlag von 70.000.000 TL in 7 gleichen Raten und Schuldscheinen gezahlt. Aufgrund der Tatsache, dass die COVID-19-Epidemie, die sich weltweit auswirkt, die Einnahmen und den Cashflow unseres Unternehmens sowie aller Tourismusunternehmen negativ beeinflusste, konnte unser Unternehmen die Zahlungsverpflichtung aus Schulden nicht erfüllen Protokoll in Höhe von 10.000.000 TL mit einer Laufzeit bis zum 10. Mai 2020. Gemäß dem nach den Verhandlungen mit dem Gläubiger Tevfik Orhan Özsaracoğlu unterzeichneten Zusatzprotokoll vom 12.05.2020 wurde mit dem Gläubiger vereinbart, dass die Schuldenzahlung in Höhe von 20.000.000 TL, datiert 10. Mai 2020 und datiert 10. Juni 2020, jeweils 10.000.000 TL betragen hat, soll am 17.06.2020 erfolgen. .
Aufgrund des anhaltenden COVID-19-Epidemieprozesses wurden die Einnahmen und die Mittelbeschaffung unseres Unternehmens beeinträchtigt, und infolgedessen konnten die Verpflichtungen, die von unserem Unternehmen gemäß dem Zusatzprotokoll vom 17.06.2020 zu erfüllen waren, von unserem Unternehmen nicht erfüllt werden Unternehmen.
Aus diesem Grund hat gemäß der Nachlassvereinbarung, die Gegenstand unserer Material Event Disclosure vom 03.04.2020 ist, die Vertragsklausel über die diskontierte Schuldentilgung ihre Gültigkeit verloren und unser Schuldenbetrag wieder auf den vor Diskontschuldbetrag von 94.837.843,17 TL gemäß Vertrag. Zusätzlich wird gemäss Nachlassprotokoll vom 03.04.2020 bis zum tatsächlichen Zahlungstermin ein Verzugszins von 15% auf die Schuld erhoben.
Es wird der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Grüße.

http://www.kap.org.tr/tr/Bildirim/851692

BIST

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