Die Strommarkttarifverordnung der Energiemarktregulierungsbehörde (EMRA) wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

Dementsprechend wurde die Strommarktentgeltverordnung vom 22. August 2015 aufgehoben. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Einzelhandelsverkaufserlösobergrenze der zugeordneten Versorgungsunternehmen aufgrund des Rückgangs des Verbrauchs regulierter Verbraucher eingehalten wird, die bei der Bildung des Einzelhandelsverkaufspreises berücksichtigt werden, und um dies zu verhindern Auftreten von Marktstörungen aufgrund der Einkommensobergrenze aus Einzelhandelsverkäufen und Preisunterschieden zwischen Verbrauchern, die ihre berechtigten Verbraucherrechte nutzen und nicht ausüben können, wenn dies vom Vorstand als angemessen erachtet wird Der Betrag, der dem Verhältnis der Einkommensobergrenze aus Einzelhandelsverkäufen entspricht, wird vom bestimmt Board, kann den Lieferanten von Energy Market Operations Inc. (EPİAŞ) zusammen mit der Marktbetriebsgebühr, die den berechtigten Verbrauchern widergespiegelt wird, widergespiegelt werden.

Der Betrag, der den Verbrauchern, die ihr Recht als berechtigter Verbraucher ausüben, zusätzlich zum Marktbetriebsentgelt zuzurechnen ist, wird vom Vorstand im Rahmen der Kosten festgelegt, die die zugelassenen Versorgungsunternehmen zur Durchführung ihrer Einzelhandelsverkaufstätigkeit in ihrer Verantwortung benötigen für den letzten Rohstoffvorrat.

AA

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