Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Bankinformationssysteme und elektronische Bankdienstleistungen durch die BRSA wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Artikel 46 der genannten Verordnung, veröffentlicht im Amtsblatt vom 15. März 2020 und Nummer 31069, „(1) Artikel 13, Artikel 29, Artikel 34, dreizehnter und fünfzehnter Absatz dieser Verordnung, 37′ Artikel 40 Absatz acht, Artikel 42 und Artikel 42 treten am 1. Juli 2020 und die übrigen Bestimmungen am 1. Januar 2021 in Kraft.“ gewechselt zu .
Daher wurde das Datum des Inkrafttretens der genannten Verordnung, das zuvor auf den 1. Juli 2020 festgelegt war, unter Berücksichtigung der durch den Ausbruch von Covid-19 verursachten Bedingungen auf den 1. Januar 2021 neu festgelegt.
Die Informationssysteme und elektronischen Bankdienstleistungen der Banken werden gemäß den aktuellen Vorschriften der BRSA gewartet, wobei die Kundensicherheit und die Servicequalität im Vordergrund stehen. Ab dem 1. Januar 2021 müssen Banken die genannte Verordnung einhalten.