BRSA wird einigen Finanzinstituten Geldbußen auferlegen, nachdem sie die bei dem Institut eingereichten Beschwerden geprüft hat.

Die Stellungnahme der BRSA zu diesem Thema lautet wie folgt:

Beschwerden, die von Privat- und Geschäftskunden während des Kampfes gegen die COVID-19-Epidemie bei unserer Institution eingereicht wurden, wurden geprüft.

In diesem Zusammenhang die von unserer Agentur an die genannten Institutionen übermittelten Anweisungen, die Verordnung über die Gründung und Arbeitsweise von Finanzierungsleasing-, Factoring- und Finanzierungsgesellschaften und die Gründung von Vermögensverwaltungsgesellschaften zu den Feststellungen in dem daraufhin erstellten Bericht der von den Wirtschaftsprüfern unserer Agentur durchgeführten Prüfungen der von der Beschwerde betroffenen Nichtbanken-Finanzinstitute gemäß Artikel 44 des Gesetzes Nr. 6361 über Finanzleasing, Factoring und Finanzierungsgesellschaften und Artikel 148 des Bankengesetzes Nr. 5411, Mit der Entscheidung der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde vom 26. Juni wurde beschlossen, 16 Finanzinstituten außerhalb der Türkei eine Verwaltungsstrafe von insgesamt 2,1 Millionen TL aufzuerlegen.

Die Untersuchungsverfahren zu Beschwerden gegen bankfremde Finanzinstitute werden ununterbrochen fortgesetzt.

Es wird der Öffentlichkeit mit Respekt verkündet.

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