Der Präsidialbeschluss, ergänzend zum Einfuhrregelungsbeschluss zu diesem Thema, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Um die negativen Auswirkungen der neuartigen Coronavirus-Epidemie (Kovid-19) auf die türkische Wirtschaft zu verringern und die heimische Industrie vor dem zunehmenden Importdruck zu schützen, wurde beschlossen, zusätzliche Zölle auf einige importierte Produkte zu erheben berücksichtigen die Anforderungen von Branchenverbänden und Unternehmen.
Dementsprechend Textil-, Gieß- und Schweißmaschinen, Werkzeugmaschinen, Pressen, Land- und Erntemaschinen, Pumpen, Schiffskräne, Anhänger, Cordgewebe, Zitronensäure, Gläser, Schamottesteine, Sicherheitsgurte, Klebstoffe, Thermostate, Waagen und Geräte bis zu 20 Prozent auf Produktbasis bis zum 30. September für über 400 Produkte, darunter Perücken, Schneeschleudern, Öfen, Hauben, Eisen- und Stahlartikel, Kabel, kostbare Ornamente und einige verschiedene Produkte.Zusätzliche Zollgebühren werden zu niedrigeren Sätzen von bis zu erhoben auf 10 Punkte.
Das Handelsministerium wird in der Lage sein, Kommuniqués zu den in der Entscheidung enthaltenen Themen herauszugeben und besondere und obligatorische Situationen zu prüfen und abzuschließen.
Andererseits wurde mit der Änderung einer anderen Einfuhrregelungsentscheidung beschlossen, einen Zollsatz von 10 Prozent auf zu importierende reflektierende Folien anzuwenden, sofern sie in Solarmodulen verwendet werden.
Außerdem wurde der Zollsatz für einzuführende Kunststoffplatten zur Verwendung bei der Herstellung von Plastikkarten und Chipkarten auf 10 Prozent festgesetzt. Diese Entscheidungen gelten bis zum 30. September.