Mit der Unterschrift des Ministers für Kultur und Tourismus Mehmet Nuri Ersoy wurde ein Rundschreiben zum „Kontrollierten Normalisierungsprozess in Kultur- und Kunsteinrichtungen“ an die Kultur- und Tourismusdirektionen von 81 Provinzen, den Türkischen Hotelierverband, den Türkischen Hotelierverband, die Türkischer Tourismus-Investorenverband und der Kinosaal-Investorenverband.
In dem Rundschreiben wurde festgestellt, dass im Rahmen der Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Epidemie des neuen Coronavirus (Kovid-19), die von der Weltgesundheitsorganisation in den Geltungsbereich der „Pandemie“ aufgenommen wurde, der kontrollierte Normalisierungsprozess erfolgt wurde gestartet. Es wurde festgestellt, dass nach der erfolgreichen Bekämpfung der Epidemie Maßnahmen ergriffen und ihre Kontinuität in den in Betrieb befindlichen Kultur- und Kunsteinrichtungen sichergestellt werden sollten, um kulturelle und künstlerische Aktivitäten sicher durchführen zu können. Die im Rundschreiben zu ergreifenden Maßnahmen sind wie folgt aufgeführt:
„Während der Tätigkeit von Kultur- und Kunstunternehmen werden die von anderen öffentlichen Einrichtungen oder Organisationen angekündigten Maßnahmen uneingeschränkt eingehalten.
– Basierend auf dem Kovid-19 Epidemic Management and Working Guide des Ministry of Health Science Committee, Reinigungs-/Hygienepraktiken und -prozesse in Bezug auf alle Teile der Einrichtung, die Anwesenheit von Patienten, Symptome, verdächtige Situationen beim Besucher/Zuschauer/Teilnehmer /Personal und die im Notfall zu erreichende/anzuleitende Person/ Es wird ein „Aktionsplan“ erstellt, der die Einrichtungen, den Umgang des Personals mit dem Besucher/Zuschauer/Teilnehmer mit Krankheitsanzeichen und die zu ergreifenden Maßnahmen festlegt in diesem Zusammenhang genommen.
– Das Personal, das für die Umsetzung des Plans und die Überwachung der Umsetzung verantwortlich ist, wird bestimmt.
– Der Plan wird in regelmäßigen Abständen im gesamten Unternehmen evaluiert und unter Berücksichtigung der in der Praxis aufgetretenen Probleme, der gefundenen Lösungen und der von öffentlichen Institutionen und Organisationen in die Praxis umgesetzten Maßnahmen aktualisiert. Unternehmen werden Besucher/Zuschauer/Teilnehmer in Übereinstimmung mit den Abstandsregeln akzeptieren.
– Für die Nutzung allgemein genutzter Bereiche wie Hallen und Foyers, Gastronomie-, Verkaufs- und Backservice-Bereiche sowie aller Orte, an denen eine Möglichkeit zum Anstehen besteht, wird ein „Social Distance Plan“ erstellt Die Vorkehrungen werden gemäß Plan getroffen.
– Die gemäß Abstandsplan ermittelte Kapazität wird am Eingang der Einrichtung und am Eingang jeder Halle separat ausgehängt.
– Um Besucher/Zuschauer/Teilnehmer über die Maßnahmen und Praktiken von Kovid-19 zu informieren, werden visuelle/schriftliche Informationstafeln am Eingang der Einrichtung und an gut sichtbaren Stellen für die einzuhaltenden Regeln angebracht.
– Besucher/Zuschauer/Teilnehmer werden am Eingang mit einer Wärmebildkamera oder berührungslosen Temperaturmessung ausgestattet, und bei Fiebermessungen über 38 Grad werden sie gewarnt, nicht in Betrieb genommen zu werden und sich an eine Gesundheitseinrichtung zu wenden .
– Besucher/Zuschauer/Teilnehmer dürfen die Anlage mit Masken betreten und während des Aufenthalts Masken tragen. Diesbezüglich werden schriftliche und akustische Warnungen/Ankündigungen erfolgen. Wer keine Maske hat, bekommt eine Maske zur Abgabe am Eingang.
– Händedesinfektionsmittel werden an den Eingängen der Einrichtung zur Verfügung stehen und Besucher/Zuschauer/Teilnehmer dürfen eintreten, nachdem sie ihre Hände mit einem Antiseptikum gereinigt haben.
– Vorkehrungen wie Landmarken, Streifen und Absperrungen werden gemäß der Abstandsregel getroffen, um Warteschlangen an den Ein- und Ausgängen der Einrichtungen, Hallenein- und -ausgängen, Infotheke, Garderobe, Parkplätzen, Kassen- und Buffetbereichen sowie Herren- und Herrenbereich zu vermeiden Damentoiletten.
– Tickettransaktionen werden so weit wie möglich online durchgeführt, Besucher können ohne Ticketausdruck eintreten und es wird kontaktlos bezahlt. Wenn ein Kontakt-POS-Gerät verwendet wird, wird das Gerät nach jedem Gebrauch mit Materialien gereinigt und desinfiziert, die mindestens 70 Prozent Alkohol enthalten.
– Zwischen Kassierer und Benutzer wird in den Kassenbereichen eine Plexiglas- oder ähnliche Absperrung auf Augenhöhe angeordnet oder das Personal, das die Zahlung an der Kasse entgegennimmt, verwendet einen Gesichtsschutz.
– Das Personal, das den Valet-Service anbietet, reinigt sich vor und nach jedem Fahrzeugabhol- und -rückgabeservice die Hände mit einem geeigneten Antiseptikum, trägt keine Handschuhe und benutzt die Fahrzeuge mit Masken.
– Bei der Benutzung der Garderobe wird jedem Benutzer ein kontaktloser Bereich zur Verfügung gestellt, und wenn dieser nicht zur Verfügung gestellt wird, wird dieser Service nicht erbracht.
– In den Aufzügen werden im Abstand von einem Meter Abstandsmarkierungen angebracht, und die Kapazität wird bestimmt, sofern sie ein Drittel der Gesamtkapazität nicht überschreitet, und es werden schriftliche/visuelle Informationen bereitgestellt.
– Sitzgruppen werden in den Foyerbereichen platziert, indem sie räumlich voneinander getrennt und geöffnet werden. In den Ausstellungs-, Foyer- und Messebereichen wird die Kapazität mit einer Person pro vier Quadratmeter festgelegt.
– Bei der Besprechungsanordnung wird der Sitzbereich so angeordnet, dass zwischen zwei Personen ein Abstand von 1 Meter verbleibt. Es werden Maßnahmen ergriffen, um die soziale Distanz zwischen den Menschen aufrechtzuerhalten.
– Die Hallen werden mindestens 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung bereit sein, und eine Menschenansammlung wird verhindert, indem schrittweise mit dem Empfang der Gäste vor Beginn der Veranstaltung begonnen wird.
– Während oder am Ende der Aktivitäten/Vorführungen/Darbietungen erfolgt eine Durchsage über die Evakuierung der Nutzer aus dem Saal, unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten des Saals wird das Verlassen der Nutzer ab den nächstliegenden Reihen verhindert Tür oder am weitesten entfernt, und eine Menschenansammlung wird verhindert.
– Darüber hinaus werden die Beginn-, Einlass-, Auslass- und Pausenzeiten von Shows wie Kino, Theater und Konzert so gestaltet, dass Gedränge und Konflikte zwischen den Sitzungen vermieden werden, die Nutzung des Saals mit der geringstmöglichen Kapazität wird sichergestellt, und es wird darauf geachtet, dass ein Drittel der Gesamtzahl der genutzten Hallen nach Möglichkeit nicht überschritten wird.
– In den Zuschauerplätzen wird zwischen den Personen in alle Richtungen eine Sitzlücke gelassen und eine Bestuhlung gemäß Abstandsplan vorgesehen, sofern diese 60 Prozent der Saalkapazität nicht überschreitet.
– Für den Fall, dass andere Getränke und Speisen als Wasser im Audienzsaal erlaubt sind, wird die Maske während des Essens und Trinkens entfernt und der soziale Abstand zwischen den Zuschauern wird erhöht, indem 2 freie Plätze in alle Richtungen gelassen werden. Soziale Distanzierungs- und Sitzordnungsregeln werden zwischen Personen aus derselben Familie nicht angewendet.“
– „Klimaanlagen in den Einrichtungen werden so betrieben, dass Frischluft von außen zugeführt wird“
In dem Rundschreiben wurde betont, dass alle Klimaanlagen in Kultur- und Kunsteinrichtungen so betrieben werden sollten, dass 100 % Frischluft von außen zugeführt werden sollte und Ventilatoren nicht eingesetzt werden können, und es wurde betont, dass die Belüftung der Einrichtungen mit Zentrale Belüftungssysteme sollten so angeordnet sein, dass eine Frischluftzirkulation gewährleistet ist, und in allen geschlossenen Bereichen sollte häufig eine natürliche Belüftung erfolgen, wenn dies physisch möglich ist.
Es wurde berichtet, dass die Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf die Verwendung von Klimaanlagen in dem vom Gesundheitsministerium erstellten Leitfaden für das Management und die Arbeit von Epidemien befolgt werden.
In dem Rundschreiben wird betont, dass die Warnungen zu Restaurants, Restaurants, Cafeterias, Kantinen und Buffets in dem vom Gesundheitsministerium erstellten „Epidemic Management and Working Guide“ in Restaurants, Cafeterias und Kantinen berücksichtigt werden, die sich an Orten befinden, an denen Kinos stehen , Theater und andere kulturelle und künstlerische Aktivitäten stattfinden.Es wurde erklärt, dass die Warnungen in Bezug auf die in den Büros zu treffenden Schutzmaßnahmen in dem vom Gesundheitsministerium erstellten „Epidemic Management and Working Guide“ befolgt werden.
In dem Rundschreiben wurde darum gebeten, darauf zu achten, dass Konzerte, Shows und Performances unter Einhaltung der Abstandsregeln entsprechend der Bühnengröße mit weniger Künstlern durchgeführt werden können, und Folgendes vermerkt:
„- Alle Künstler, Gesangsgruppen im Chor, Schauspieler und Solisten, die mit dem Pianisten oder den Solisten zusammenarbeiten, Ateliers/Räume für die Instrumentengruppen und Kammermusikgruppen im Orchester oder an bestimmten Wochentagen zu planende Unterrichtsstunden entsprechend der Bühnengröße, zur Einhaltung der Abstandsregeln und der Gesundheitsbehörden der Einrichtungen, die die erforderlichen Vorkehrungen treffen.
– Es werden regelmäßige Gesundheitschecks der Künstler und des Personals durchgeführt und regelmäßige Informationen vom Personal eingeholt, um die Menschen, mit denen sie zusammenleben, in Bezug auf Covid-19 zu überwachen.
– Am Eingang von Personal und Künstlern wird eine Wärmebildkamera oder berührungslose Temperaturmessung durchgeführt, und Handdesinfektionsmittel werden zur Verfügung stehen.
– Mitarbeiter oder Künstler. Bei Krankheitssymptomen wie Husten, Schnupfen, Atemnot oder Fieber über 38 Grad wird er isoliert und zur Beantragung bei der nächstgelegenen Gesundheitseinrichtung bereitgestellt.
– Umkleide-Dusche-Toilette und gemeinsame Ess-, Ruhe-, Mechaniker-, Licht-, Ton- und Proberäume, Schuhmacherwerkstätten, Schneiderei, Backstage-Bereiche des Personals und der Künstler werden in Übereinstimmung mit den sozialen Distanzbedingungen organisiert.
– Besucher sind in der Lobby nicht gestattet. Handdesinfektionsmittel stehen in den Lobbybereichen zur Verfügung und die Belegung wird regelmäßig überprüft.
– Alle Bereiche werden in angemessener Häufigkeit gereinigt, indem Produkte verwendet werden, die den Standards entsprechend der Qualität der Oberfläche entsprechen, und es werden Aufzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit dieser Anwendungen geführt.
– Handberührte Oberflächen der Zuschauerplätze werden nach jeder Show mit einem geeigneten Desinfektionsmittel abgewischt.
– Oberflächen mit intensivem Handkontakt, wie z. B. Türgriffe, Handläufe, Aufzugsknöpfe, elektrische Schalter, POS-Geräte, Fernsehsteuerung, Telefon, Computertastatur, Speisekarte, Tischplatten, Salzstreuer / Pfefferstreuer in der gesamten Einrichtung, werden regelmäßig gereinigt mit Wasser und Reinigungsmittel, 1/100 verdünnt. Eine Desinfektion mit Bleichmittel wird bereitgestellt, und auf Oberflächen wie POS-Geräten, Telefonen, Computertastaturen, die durch Chlorverbindungen beschädigt wurden, werden zu 70 Prozent Produkte auf Alkoholbasis verwendet, und es werden Aufzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit geführt.
– Die Böden der Toiletten, Toiletten, Urinale 1/10, Waschbecken, Wasserhähne und Wasserhähne, Türgriffe werden häufig mit 1/100 verdünntem Bleichmittel gereinigt, die Desinfektion wird sichergestellt und Aufzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit werden geführt.
– Händetrocknungsventilatoren werden in Toiletten ausgeschaltet und Einweg-Papierhandtücher werden verwendet. Flüssigseife, Toilettenpapier und Papierhandtücher sind jederzeit verfügbar.
– Das Reinigungspersonal verwendet persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe und Maske), wirft seine Ausrüstung nach dem Eingriff in den Müll am Arbeitsplatz und sorgt für mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife für die Reinigung und Hygiene der Hände.
Die regelmäßige Wartung des Lüftungs- und Klimaanlagensystems, der Werkzeuge, Geräte, Materialien und Geräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler und Sterilisation der erforderlichen Geräte wird bereitgestellt. Filter von Klima- und Lüftungsanlagen werden periodisch rechtzeitig gewechselt. In keinem Bereich werden Beatmungsgeräte eingesetzt.
– Für natürliche Belüftung wird gesorgt, indem die Türen und Fenster aller geschlossenen Räume in der Einrichtung geöffnet werden, sofern dies physisch möglich ist.
– Einsatzfahrzeuge werden gefahren, indem die Hände mit Handdesinfektionsmittel gereinigt werden, und im Fahrzeug wird jederzeit eine Maske getragen. Fahrzeuge werden nach Möglichkeit immer vom gleichen Personal eingesetzt.
– Nach jeder Benutzung wird eine Desinfektion der handintensiven Oberflächen des Fahrzeugs mit einem Produkt mit 70 Prozent Alkohol sichergestellt.
Es wurde erklärt, dass das Rundschreiben je nach Prozess im Laufe der Zeit aktualisiert wird.
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