YAPI KREDİ KORAY GAYRİMENKUL YATIRIM ORTAKLIĞI A.Ş. (Einreichen einer Klage gegen das Unternehmen oder Entwicklungen in der Klage)

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Türkisch
Einreichung einer Klage gegen die Partnerschaft / Entwicklungen in der Klage

Ist die Erklärung ein Update?
Ja)
Ist die Erklärung eine Korrektur?
NEIN
Datum der letzten Stellungnahme zum Thema
18.03.2020
Handelt es sich bei der Offenlegung um eine aufgeschobene Offenlegung?
NEIN
Benachrichtigungsinhalt

Datum des Rechtsstreits
27.05.2011
Datum der Kenntnisnahme oder Benachrichtigung des Falles an Partnership
01.06.2011
Gegenstand des Falls
Schadenersatz
Gegenpartei(en)
A. Ece Ungan
Betrag des Falles
550.000,00 TL
Verhältnis des Streitwerts zum Gesamtvermögen im letzten öffentlich zugänglich gemachten Jahresabschluss (%)
0,56 %
Zuständiges Gericht und Aktenzeichen
4. Verbrauchergericht Ankara (2011/678) (Neues Aktenzeichen 2019/304)
Anhörungsdatum des Falls
23.06.2020
Entscheidung getroffen
Es steht in den Anmerkungen.
Nächstes Anhörungsdatum

Rückstellungsbetrag im Jahresabschluss, falls vorhanden
Keiner.
Auswirkungen auf die Aktivitäten der Partnerschaft
Nicht verfügbar.
Beschreibungen

Bezüglich des Ankara-Ankara-Projekts sagte Mr. Mit der Offenlegung wesentlicher Ereignisse vom 21.11.2014 bezüglich der Verbraucherklage, die gegen unser Unternehmen beim 4. Verbrauchergericht der TR Ankara eingereicht wurde, basierend auf der Akte Nr. 2011/678, von Ayşe Ece Ungan (A-Block, Wohnung Nr. 2) In diesem Fall wurde entschieden, auf die Rücksendung der Akte des 7. Verbrauchergerichts von Ankara mit der Nummer 2011/516 vom Obersten Gericht zu warten. Mit der Material Disclosure vom 15.04.2016 sollte das 4. Verbrauchergericht Ankara in der Anhörung des oben genannten Falls am selben Tag den in der Anhörung eingegangenen Antrag prüfen und eine Erklärung gegenüber den Parteien und den Parteien mit der Entscheidung abgeben der 4. Zivilkammer vom 01.02.2016 und vom 01.02.2016 Es wurde bekannt gegeben, dass das Kassationsgericht beschlossen hat, die Entscheidung zu überprüfen und eine Stellungnahme abzugeben, und den nächsten Verhandlungstermin des Falls auf den 07.10.2016 festgesetzt hat. Mit der Material Disclosure vom 07.10.2016 wurde bekannt gegeben, dass die am selben Tag verhandelte Entscheidung des 4. 464 als anhängig zu erklären und den Anhörungstermin auf den 10.03.2017 zu verschieben. Mit der Material Disclosure vom 13.03.2017 wurde bekannt gegeben, dass das 4. Verbrauchergericht TR Ankara in der Anhörung vom 10.03.2017 entschieden hat, auf die Rücksendung der Akte Nr. 2011/464 zum selben Thema aus dem Berufungsverfahren zu warten und die nächste Verhandlung des Falls auf den 20.09.2017 zu verschieben. Mit dem Special Case Statement vom 22.09.2017 wurde das alte Protokoll aufgrund des Richterwechsels bei der mündlichen Verhandlung vom 20.09.2017 verlesen, ein Entschuldigungsantrag wurde von der klagenden Partei und unserem Unternehmen für die entsprechende Akte gestellt und der Ankara 4 Das Verbrauchergericht erklärte, dass die von beiden Parteien vorgelegten Entschuldigungen gelesen wurden.Es wurde bekannt gegeben, dass es beschlossen hat, die Anhörung anzunehmen und auf den 01.12.2017 zu verschieben. In der Anhörung am 01.12.2017 mit der Material Disclosure vom 04.12.2017 fragte das 4. Verbrauchergericht von Ankara die zuständige Berufungsbehörde nach dem Ergebnis der Akte Nr. Ein Beispiel für die in der Akte Nr. 2011/464 und gegebene Entscheidung die Entscheidung des 3. Verbrauchergerichtshofs von Ankara, die als Präzedenzentscheidung bezeichnet wird, und die Entscheidung des 6. Verbrauchergerichtshofs mit der Entscheidungsnummer und einer Kopie der entsprechenden Genehmigungsbeschlüsse des Obersten Gerichtshofs getrennt von den Gerichten und die nächste Anhörung Datum wurde auf den 14.03.2018 festgelegt. Mit der Material Disclosure vom 15.03.2018 und der Anhörung vom 14.03.2018 wurde entschieden, dass die Akte des 4. Verbrauchergerichts Nr. 2011/464 in Ankara keine vorbeugende Angelegenheit sein muss, der Fall wurde zugunsten abgewiesen unserer Gesellschaft, und mit Zustellung der begründeten Entscheidung wurde innerhalb von 2 Wochen Beschwerde eingelegt, die Offenlegung des Antrags und die Zustellung der begründeten Entscheidung abgewartet. Es wurde bekannt gegeben, dass die begründete Entscheidung zum Material Event Disclosure vom 10.07.2018 am 09.07.2018 zugestellt wurde und mit dem Material Event Disclosure vom 14.08.2018 Herr Dr. Ayşe Ece Ungan teilte mit, dass Berufung eingelegt wurde und dass die Berufung beantwortet werden würde. Mit der Material Event Disclosure vom 22.07.2019, als Ergebnis der Aktenprüfung durch die 3. Zivilkammer des Landgerichts Ankara und gemäß Art. 353/1-a.6 des HMK, Am 30.05.2019 wurde die Akte einstimmig zur Wiederaufnahme des Verfahrens vorgelegt, es wurde bekannt gegeben, dass er seine Auslieferung an das zuständige Gericht beschlossen hatte und der begründete Bescheid am 24.06.2019 geschrieben wurde. Mit der Material Disclosure vom 29.07.2019 wurde bekannt gegeben, dass nach der Entscheidung des 4. Verbrauchergerichts von Ankara, die Berufung mit der dem Unternehmen mitgeteilten Absichtserklärung aufzuheben, der betreffende Fall auf der Grundlage von 2019/304 der ersten Instanz registriert wurde Gericht und der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 26.12.2019 festgelegt. Mit der Material Disclosure vom 30.12.2019 wurde bei der Anhörung des oben genannten Falls am 26.12.2019 eine Zwischenentscheidung getroffen, einen Haftbefehl an das Ministerium für Umwelt und Urbanisierung zu schreiben, in dem gefragt wird, ob ein Antrag auf Inanspruchnahme des Raumordnungsfriedensgesetzes gestellt wurde betreffend die betreffende Immobilie und ob eine Bauregisterbescheinigung vorliegt, wurde bekannt gegeben, dass die nächste Anhörung auf den 20.02.2020 verschoben wird. Mit der Material Disclosure vom 20.02.2020 wurde bekannt gegeben, dass das 4. Verbrauchergericht von Ankara beschlossen hat, die Antwort auf die oben genannte Verfügung abzuwarten und die Anhörung auf den 24.03.2020 zu verschieben, bei der Anhörung vom 20.02.2020. Die oben genannte Akte, deren Anhörung bis zum 24.03.2020 mit der letzten Sonderfallerklärung vom 18.03.2020 zurückgelassen wurde, wurde am 17.03.2020 vom 4. Verbrauchergericht Ankara von Amts wegen bearbeitet und es wurde entschieden, dass die Anhörung freiwillig verschoben wird durch das zuständige Gericht unter Berücksichtigung sowohl der Verfahrensparteien als auch der öffentlichen Gesundheit. Es wurde bekannt gegeben, dass die Entscheidung gefallen ist und der nächste Verhandlungstermin auf den 23.06.2020 festgelegt wurde.
Bei der Anhörung am 23.06.2020 entschied das 4. Verbrauchergericht von Ankara, den Fall zugunsten des Unternehmens abzulehnen, und das regionale Berufungsgericht von Ankara wurde innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der begründeten Entscheidung gegen die Entscheidung offen gelassen.

http://www.kap.org.tr/tr/Bildirim/852568

BIST

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